Selbstzahler
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Psychotherapie privat zu bezahlen. In diesem Fall müssen Sie sich um keine Formalitäten kümmern und die Behandlung kann ohne lange Wartezeiten beginnen.
Die Kosten werden im Einzelfall in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt.
Privat / Beihilfe
Die meisten privaten Krankenversicherungen und auch die Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Der Umfang der Therapie ist jedoch von dem Vertrag, den Sie mit ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben, abhängig. Sind die notwendigen Bedingungen erfüllt, werden die Kosten für die Psychotherapie nach einem entsprechenden Antrag übernommen.
Kostenerstattungsverfahren
Gesetzlich Versicherte können die Kostenübernahme für eine Psychotherapie über das Kostenerstattungsverfahren bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Falls Sie keinen kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten finden können, der Sie mit zumutbarer Wartezeit oder in annehmbarer Entfernung zu Ihrem Wohnort behandelt, kann die gesetzliche Krankenkasse eine Psychotherapie bei einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten bewilligen, auch wenn dieser in einer Privatpraxis niedergelassen ist. Sie können sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, ob ein Erstattungsverfahren in Ihrem Falle möglich ist. Ich bin Ihnen hierbei gerne behilflich.
Die Honorierung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Kosten für eine Beratung werden nicht von den Krankenkassen übernommen.